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Vorteile einer Mitgliedschaft in der FSM
Den Mitgliedern des Vereins wird folgender Service angeboten:
- Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter haben, können die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten nach Maßgabe des § 7 JMStV durch ihre Mitgliedschaft in der FSM ersetzen.
- Die FSM stellt eine Gutachterkommission bereit, welche Angebote auf Antrag hin vor der Einstellung im Hinblick auf ihre jugendschutzkonforme Gestaltung überprüft oder eingeschaltet werden kann, um andere rechtliche oder technische Fragen zu klären.
- Die FSM betreibt eine Beschwerdestelle zur Prüfung von Beschwerden über illegale, jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Internetangebote. Mitglieder haben die Möglichkeit, auf die Beschwerdestelle zu verweisen bzw. direkt zu verlinken. Die Prüfung eingehender Beschwerden durch die Beschwerdestelle führt zu einer Arbeitserleichterung, da die Anbieter nur in relevanten Fällen selbst kontaktiert werden müssen. Des Weiteren werden Entscheidungen über Beschwerden durch neutrale Instanzen erfahrungsgemäß eher akzeptiert als von dem jeweiligen Unternehmen selbst.
- Die Interessen der Mitglieder des Vereins werden auf nationaler und internationaler Ebene durch vielfältige Kooperationen vertreten.
- Durch medienpädagogische Aufklärungsarbeit wird die Medienkompetenz von Eltern und Kindern gestärkt und gefördert, um ein besseres Verständnis der Nutzer für das Medium Internet zu erzielen.
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