Deutsch English
Beschwerdeformular
Start
Beschwerde
Altersklassifizierung
Für Eltern & Kinder
Für Unternehmen
Was müssen Unternehmen beachten?
Qualitätskriterien für Kinderseiten
Literatur
Mitglied werden
Veranstaltungen
Recht
Presse
Kooperationen
FAQs
Impressum
Safer Internet Day 2012
 

Empfehlungen für die Gestaltung von an Kinder gerichteten Internetangeboten

Anbieter, die Kinderseiten bereithalten oder entwickeln wollen, erhalten im Folgenden einige Empfehlungen, worauf sie bei der Gestaltung ihrer Angebote achten sollten.

Die Empfehlungen stehen hier als PDF-Dokument zum Download für Sie bereit.

Allgemeine Qualitätskriterien im Überblick

Internetangebote für Kinder und Jugendliche sollten im Wesentlichen die folgenden allgemeinen Kriterien erfüllen:

  1. Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutz-Bestimmungen
  2. Transparenz
  3. Förderung von kognitiver, sozialer und emotionaler Entwicklung
  4. Förderung von Medienkompetenz
  5. Gewährleistung des Datenschutzes

Die konkreten Inhalte, die sich hinter diesen allgemeinen Kriterien verbergen, werden im Folgenden näher erläutert.

1. Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutz-Bestimmungen

  • Die Anbieter sollten im Rahmen ihres Angebotes über die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz informieren. Dies kann auch erfolgen, indem sie auf die Homepage der FSM verlinken, bspw. in ihrer Rubrik für Eltern.
  • Die Anbieter gestalten ihre Inhalte den gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen entsprechend, das heißt ihre Angebote enthalten keinerlei entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte.
  • Die Anbieter sind angehalten, auf die Möglichkeit der Verwendung von Jugendschutzsoftware hinzuweisen.

Neben diesen allgemeinen zu beachtenden Kriterien nehmen Chats und Communities einen besonderen Stellenwert bei einer jugendschutzkonformen Gestaltung der Angebote ein. Es sollte Folgendes beachtet werden:

  • Im Rahmen von Kinderangeboten sollten Chats immer moderiert sein. Das heißt, die Beiträge der Kinder werden vor der Veröffentlichung im Chat überprüft.
  • Bei Internetangeboten für Jugendliche sind die Anbieter angehalten, die Chats regelmäßig zu kontrollieren und nicht-jugendschutzkonforme Beiträge zu entfernen. Sie haben auch die Möglichkeit, den Chat zu bestimmten Tageszeiten, in denen viele Kinder und Jugendliche im Internet sind, zu moderieren.
  • Des Weiteren sollten Anbieter von Kinder- und Jugendseiten in Foren oder bei usergeneriertem Content die Beiträge vor Veröffentlichung überprüfen und erst dann online stellen.

2. Transparenz

  • Auf für Kinder und Jugendliche bestimmte Seiten muss das für alle Websites vorgeschriebene Impressum eindeutig erkennbar und leicht zu finden sein. Daraus muss hervorgehen, wer die Verantwortung für das Angebot trägt. Außerdem sollte sowohl für Kinder bzw. Jugendliche als auch für Eltern die Möglichkeit bestehen, den Anbieter zu kontaktieren.
  • Angebote für Kinder sollten auch eine speziell an Eltern gerichtete Rubrik enthalten, in der diese sich umfassend über das Angebot informieren können. Auch für Kinder und Jugendliche sollte der Anbieter wesentliche Informationen über sich selbst und das Angebot bereithalten. Diese Informationen könnten beispielsweise inhaltliche Schwerpunkte, Zielsetzung und Zielgruppe betreffen.
  • Wird auf den entsprechenden Kinderseiten bestimmte Software zum Download angeboten, so sollte diese entweder lizenz- und kostenfrei oder nur von den Eltern zu installieren sein.
  • Die URLs von Kinderseiten sollten vom Anbieter so gewählt werden, dass Kinder sie sich leicht merken können und nicht die Gefahr besteht, dass sie durch Vertippen auf für sie ungeeignete Seiten gelangen. Diesbezüglich ist es auch wünschenswert, dass der Anbieter regelmäßig die Seiten überprüft, auf die Kinder durch verschiedene Tippfehler stoßen könnten.
  • Die Anbieter von Kinderseiten sind angehalten, bei der Gestaltung ihrer Angebote eine möglichst einfache und für Kinder leicht nachvollziehbare Navigation zu wählen und gesonderte Steuerungsmöglichkeiten außerhalb des Browsers anzubieten.
  • Des Weiteren sollten Kinderseiten auch Hinweise auf andere für Kinder bestimmte Angebote enthalten bzw. direkt auf diese verlinken, um die Neugier von Kindern mit umfassenden und thematisch vielfältigen Angeboten befriedigen zu können.
  • Bei der Verlinkung auf andere Angebote sollten die Anbieter diese vorab redaktionell überprüfen und Kinder und Jugendliche eindeutig darauf hinweisen, dass sie in Begriff sind, die ursprüngliche Seite zu verlassen.

Unter dem Gesichtspunkt der Transparenz kommt bei den Kinderseiten kommerzieller Anbieter Werbung und Shops eine besondere Bedeutung zu, da man bei Kindern noch nicht voraussetzen kann, dass sie bereits ausreichende kognitive Fähigkeiten besitzen, um Werbung als solche eindeutig zu erkennen. Hier sollten die Angebote folgende Kriterien erfüllen:

  • Werbung sollte als solche klar gekennzeichnet und eindeutig von redaktionellen Inhalten getrennt sein. Gesonderte Werbefenster müssen von Kindern ohne Probleme geschlossen werden können. Dabei darf sich kein neues Werbefenster öffnen.
  • Generell dürfen Anbieter von Kinder- und Jugendseiten keinerlei Werbung in ihre Angebote integrieren, die gegen die gesetzlichen Vorschriften des Jugendmedienschutzes verstößt. Ebenso achtet der Anbieter darauf, dass in Shops keine entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Produkte angeboten werden.
  • Erfolgt die Einbindung von Shops in das Angebot, so ist der Anbieter angehalten, auch diese klar zu kennzeichnen und vor allem Kinder darauf aufmerksam zu machen, dass im Shop ein Kaufakt vollzogen werden soll. Käufe oberhalb des Taschengeldparagraphen sollten nur den Eltern vorbehalten sein.
  • Anbieter von Kinderseiten müssen außerdem Shops eine gesonderte Seite vorschalten, die Kinder eindeutig darauf hinweist, dass sie sich in einen Verkaufsbereich begeben.

3. Förderung von kognitiver, sozialer und emotionaler Entwicklung

  • Bei der Auswahl der Inhalte achten die Anbieter darauf, sowohl zu einer Bereicherung des Sachwissens der Nutzer beizutragen als auch die Ausbildung sozialer Kompetenzen zu fördern (z. B. Toleranz gegenüber Mitmenschen).
  • Weiterhin bemühen sich die Anbieter, Kindern und Jugendlichen als Ratgeber und Informationsinstanz für alle relevanten Probleme und Themen zur Verfügung zu stehen. Außerdem achtet sie darauf, ihre Nutzer in einer für sie verständlichen Art und Weise über gesellschaftlich relevante Probleme aufzuklären, von denen auch sie betroffen sein könnten (z. B. Gewalt an Schulen).
  • Die Anbieter versuchen, den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen zu entsprechen, ihre Fantasie und Kreativität zu fördern, indem sie u. a. interaktive Elemente wie z. B. Spiele in ihre Angebote integriert, die Möglichkeit bieten, eigene Beiträge zu verfassen oder mit anderen Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu treten.
  • Des Weiteren sind die Anbieter bemüht, auf die Anregungen und Wünsche ihrer Nutzer einzugehen und ihre Angebote dem entsprechend zu optimieren. Um dies zu gewährleisten, ist neben der Möglichkeit zur Meinungsäußerung gegenüber einer Zuschauerredaktion auch der regelmäßige direkte Kontakt zu Kindern und Jugendlichen wünschenswert.

4. Förderung von Medienkompetenz

  • Die Anbieter achten bei der Gestaltung ihrer Angebote darauf, eine Rubrik zur Verfügung zu stellen, in der Kinder sowohl allgemeine Informationen über das Medium Internet erhalten als auch über mögliche Risiken in Kenntnis gesetzt werden und Hinweise zu einer sicheren Internetnutzung erhalten.
  • Um die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu fördern, sollte ihnen die Möglichkeit gegeben werden, die Angebote selbst aktiv mitzugestalten.

5. Gewährleistung des Datenschutzes

  • Die Anbieter wahren die Belange des Datenschutzes, indem sie nur unbedingt notwendige Daten von Kindern und Jugendliche erfragen und diese nicht ohne Erlaubnis der Eltern speichern. Wenn sie Daten speichern, sollten sie dies nur solange tun, wie es unbedingt erforderlich ist.
  • Des Weiteren achten die Anbieter darauf, dass Kinder ihre persönlichen Daten nicht im Rahmen von Chats oder Communities an andere weitergeben und weisen sie außerdem auf die Gefahren hin, die eine solche Weitergabe birgt.

© fsm 2011  -  Impressum