Gesetze, Staatsverträge und Satzungen
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)
Der JMStV ist als Staatsvertrag der Bundesländer am 01.04.2003 in Kraft getreten. Er bestimmt die Schutzstandards für Telemedien und Rundfunk. Den Gesetzestext finden Sie z.B. auf der Website der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) (PDF).
Vorerst nicht in Kraft getreten ist die im Juni 2010 von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene Neufassung (JMStV-2011), weil bis Ende 2010 nicht, wie es erforderlich gewesen wäre, alle Parlamente der Bundesländer zugestimmt haben. Die FSM hat eine Gegenüberstellung des aktuellen JMStV mit dem zurück gestellten JMStV-2011 erarbeitet. Sie finden diese Synopse hier (PDF).
Die amtliche Begründung zum JMStV-2011 ist über die Website der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (PDF) abrufbar.
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV)
Der RStV ist als Staatsvertrag der Bundesländer ursprünglich am 31.08.1991 in Kraft getreten. Gegenwärtig gilt er in der Fassung des Dreizehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - RÄStV). Er enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk sowie einzelne Vorgaben für Telemedien. Den RStV finden Sie auf der Website der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) (PDF).
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das JuschG ersetzte ab dem 01.04.2003 das GjSM sowie das JÖSchG. Es ist ein Bundesgesetz und enthält u.a. die rechtlichen Vorgaben für den Jugendschutz bei Trägermedien (gegenständliche Kommunikationsmittel, Offline-Produkte). Geregelt werden darin auch die Stufen der Alterskennzeichnung.
Den Gesetzestext finden Sie im Online-Angebot des Bundesjustizministeriums.
Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes (Jugendschutzrichtlinien – JuSchRiL)
In diesen Richtlinien, die häufig fälschlich als "KJM-Richtlinien" bezeichnet werden, konkretisieren die Landesmedienanstalten einige der unbestimmten Rechtsbegriffe aus dem JMStV.
Die Jugendschutzrichtlinien sind über die Website die-medienanstalten.de (PDF) abrufbar.
Telemediengesetz (TMG)
Zweck des TMG ist unter anderem die Fortentwicklung der Medienordnung durch Zusammenführung der wirtschaftsbezogenen Regelungen für Tele- und Mediendienste. Die Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr sollen mit Blick auf die wirtschaftliche und technologische Entwicklung der neuen Dienste auch zukünftig unabhängig vom Verbreitungsweg entwicklungsoffen ausgestaltet werden und so durch Anbieter und Nutzer einfacher handhabbar sein.
Den Gesetzestext finden Sie im Online-Angebot des Bundesjustizministeriums.
Strafgesetzbuch (StGB)
Das Strafgesetzbuch ist ein Bundesgesetz und beinhaltet eine Vielzahl der in Deutschland geltenden Strafbestimmungen. Darunter sind auch Tatbestände, die das Verbreiten bzw. Zugänglichmachen bestimmter Inhalte im Internet einschränken bzw. verbieten.
Das StGB finden Sie im Online-Angebot des Bundesjustizministeriums.
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV)
Der GlüStV ist ein Staatsvertrag der Bundesländer. Er enthält Vorgaben über die Veranstaltung, die Durchführung und die Vermittlung öffentlichen Glücksspiels. Ziele sind neben der Verhinderung von Glücksspielsucht eine Begrenzung des Glücksspielangebots sowie die Gewährleistung von Jugend- und Spielerschutz.
Der Gesetzestext ist im Online-Angebot der juris GmbH abrufbar.
Satzung der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele (Gewinnspielsatzung)
Der Rundfunkstaatsvertrag enthält die ermächtigung der Landesmedienanstalten, übereinstimmende Satzungen oder Richtlinien zu Rechtsfragen der Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen zu erlassen. Mit der Satzung vom 23. Februar 2009 haben sie davon Gebrauch gemacht und entsprechende Regelungen für den Bereich Rundfunk und Telemedien getroffen.
Die Satzung können Sie auf der Website die-medienanstalten.de (PDF) finden.
Stand der Informationen: Oktober 2011
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