Herzlich Willkommen auf der Website der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia.
Die FSM ist ein eingetragener Verein, der 1997 von Medienverbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft gegründet wurde. Die Selbstkontrollorganisation bietet jedermann die Möglichkeit, sich im Bereich des Jugendmedienschutzes über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz zu beschweren oder Fragen zum Thema Jugendschutz im Internet zu stellen.
Ausführliche Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter der Rubrik Beschwerdestelle. Darüber hinaus berät die FSM Mitglieder und Nichtmitglieder in Fragen des Jugendschutzes. Für seine Mitglieder nimmt der Verein außerdem die Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten wahr.
Gemeinsam mit ausländischen sogenannten Internet-"Hotlines" hat die FSM 1999 den europäischen Dachverband INHOPE gegründet. INHOPE verfolgt das Ziel, ein internationales Netz von Beschwerdestellen im Internet aufzubauen.
Die FSM wurde 2005 von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anerkannt. Der Verein bietet ordentlichen Mitgliedern die Möglichkeit, sich dem im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorgesehenen Modell der regulierten Selbstregulierung anzuschließen und die FSM bei Streitigkeiten mit der KJM einzuschalten. Die entsprechenden Unternehmen genießen somit die im JMStV vorgesehene Privilegierung für Mitglieder einer anerkannten Selbstkontrolle. Nähere Informationen zum Leistungsprofil der FSM erhalten Sie in der Rubrik Mitglied werden.
Wir hoffen, dass unser Web-Angebot für Sie neue und nützliche Informationen enthält. Weitere Auskünfte erhalten Sie von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unserer Geschäftsstelle.
Der Vorstand der FSM
Jugendschutzprogramme von der KJM anerkannt
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat am 8. Februar 2012 die Jugendschutzprogramme der Deutschen Telekom, Mitglied der FSM, und des JusProg e.V. anerkannt. Mit diesem wichtigen Schritt wird Eltern nun die Möglichkeit geboten, durch den Einsatz staatlich anerkannter Software am eigenen Rechner ihren Kindern einen altersgerechten Zugang zum Internet zu ermöglichen. Anbieter von Telemedien profitieren ebenfalls von der Anerkennung. Sie haben nun die Möglichkeit, ihr Angebot durch eine korrekte technische Kennzeichnung jugendmedienschutzkonform auszugestalten. Diese Kennzeichnung kann dann von den anerkannten Programmen ausgelesen werden.
Für die Einschätzung des eigenen Inhalts sowie die Generierung der technischen, standardisierten Kennzeichnung stellt die FSM unter www.altersklassifizierung.de ein Tool zur Verfügung.
Die FSM begrüßt die Anerkennung nachdrücklich als wichtigen Meilenstein hin zu einem effektiveren Jugendmedienschutz.

